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Es besteht die Möglichkeit, einen Reiserücktrittsschutz zu erwerben, der Sie bei Krankheit oder anderen schwerwiegenden Behinderungen vor teuren Stornogebühren schützt.

Wann gilt der Stornoschutz?

Der Reiserücktrittsschutz gilt in folgenden Fällen: akute Erkrankung, Unfall etc., die Sie oder einen Angehörigen und ggf. einen Mitreisenden betreffen oder aufgrund schwerwiegender Schäden am ständigen Wohnsitz.

Als wichtigste Regel gilt, dass die Durchführung der Reise unzumutbar sein darf. Beispiele für solche Fälle sind, wenn Ihnen ein Arzt aufgrund einer Krankheit, die die Reise erschwert, von der Reise abrät, oder wenn Ihre Wohnung kurz vor dem Abreisetag durch einen Brand beschädigt wird usw.

Ebenso wie bei Versicherungen sind mit dem Rücktrittsschutz sowohl Pflichten als auch Rechte verbunden.

Haftung und Höchstvergütung

Der Reiserücktrittsschutz beträgt 15 %, mindestens jedoch 30 € pro Person. Die höchste Erstattung beträgt 1.500 € pro Person.

Verpflichtungen

Der Stornoschutz sollte zum Zeitpunkt der Buchung erworben werden.

Die Stornierung der Reise muss unverzüglich nach Eintritt des Hindernisses erfolgen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Reisebeginn und während unserer regulären Öffnungszeiten. Beachten Sie, dass die Reise erst dann offiziell storniert wird, wenn Sie von TripX eine Bestätigung der Stornierung erhalten.

Der Reiserücktrittsschutz gilt nicht, wenn Sie die Stornierung der Reise verzögern, in der Hoffnung, dass Sie selbst oder Ihre nächsten Angehörigen gesund werden. Spätestens 5 Tage nach dem Stornierungsdatum müssen uns die Schadensmeldung und eine Verhinderungsbescheinigung zugesandt werden. Bescheinigungen eines Sozialamtes sind nicht gültig. Ergänzend zum ärztlichen Attest können Bescheinigungen eines Sozialamtes verlangt werden, um zusammen mit einem ärztlichen Attest eine Krankmeldung zu bescheinigen.

Eine Behinderungsbescheinigung muss folgende Kriterien erfüllen:

Der Arzt muss von einer Reise abraten.

– Ein persönlicher Arztbesuch ist notwendig.

– Diagnose (= welche Krankheit/was ist passiert) muss angegeben werden.

– Datum der ersten Untersuchung/Behandlung.

– Das Datum der Untersuchung, die zu der ärztlichen Empfehlung geführt hat, nicht zu reisen.

– Die Adresse und Telefonnummer des Arztes sowie der aufgedruckte Name des Arztes durch einen Stempel.

Rechte

Bei Vorliegen aller oben genannten Voraussetzungen erhält der Reisende den gezahlten Betrag abzüglich der Haftung und der für den Reiserücktrittsschutz gezahlten Prämie zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt ca. 1-2 Wochen, nachdem uns ein genehmigtes Zertifikat zugesandt wurde. Zu bestimmten Zeiten kann die Bearbeitungszeit aufgrund vieler Besorgungen länger sein.

Der Stornogrund gilt auch für Mitreisende oder nahe Verwandte. Weitere Informationen finden Sie unter Abschnitt 1, Definitionen unten. Der Stornierungsgrund gilt nicht für Freunde, die Sie auf Ihrer Reise begleiten. Es muss unzumutbar sein, zu reisen.

Höchste Erstattung/Person

500 €

1.000 €

1.500 €

Bedingungen für den Stornoschutz

  1. Definitionen

Als Mitreisender gilt eine Person in einer Gruppe von maximal vier Personen, die mit dem Reisenden eine gemeinsame Buchung (auf derselben Rechnung) vorgenommen hat.

Als nahe Verwandte gelten die Ehefrau, der Ehemann, die Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern des Reisenden sowie eine Person, mit der der Reisende unter ehelichen Bedingungen zusammenlebt

Ein Reisearrangement ist definiert als das von uns verkaufte Reiseprodukt und/oder Reisearrangement, das uns zu einem tagesaktuellen Festpreis öffentlich angeboten wird. Es ist nicht möglich, einen einzelnen Teil der Reise zu stornieren; Es ist die gesamte Reise, die abgesagt werden muss.

Unter Reisekosten versteht man die Zahlungen, die für das Reisearrangement geleistet werden. Kosten für einen Reiserücktrittsschutz oder eine Versicherung sind jedoch nicht enthalten. Etwaige Zusatzleistungen wie Golfpakete, Theaterkarten, Liftkarten etc. sind ebenfalls nicht enthalten.

  1. Gültigkeitsdauer des Stornoschutzes

Der Stornoschutz gilt vom Zeitpunkt der Zahlung bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts. Mit Beginn der Reise erlischt der Reiserücktrittsschutz.

  1. Für wen gilt der Stornoschutz?

Der Reiserücktrittsschutz gilt nur für den Reisenden, der den Reiserücktrittsschutz unterzeichnet und erworben hat.

  1. Der Umfang des Stornoschutzes

Der Rücktrittsschutz kann von einer Person beim Kauf eines Reisearrangements erworben werden, das über uns gebucht wird oder bei dem TripX der Veranstalter ist. Die höchste Erstattung beträgt 1.500 € pro Person.

Der Reiserücktrittsschutz gilt, wenn die versicherte Person aufgrund folgender Umstände die Reise vor Reiseantritt stornieren muss:

– Der Reisende oder ein Mitreisender oder einer seiner nahen Angehörigen erkrankt akut und verunfallt oder verstirbt.

– Ein unvorhergesehenes Ereignis, das erhebliche Schäden an der Privatwohnung des Reisenden verursacht.

  1. Erstattung

Der Reiserücktrittsschutz erstattet diejenigen Reisekosten, die den Regelungen zum Reiserücktrittsschutz unterliegen. Eine Erstattung der Reisekosten nach den regulären Stornoregelungen ist jedoch nicht vorgesehen.

  1. Haftung

Die Haftung des Reiserücktrittsschutzes beträgt 15 % der erstattungsfähigen Kosten, mindestens jedoch 30 € pro Person.

  1. Stornierung eines Reisearrangements

Die Reise muss unverzüglich nach Auftreten eines Problems und vor Beginn der Reise storniert werden.

Der Reiserücktrittsschutz gilt nicht in den Fällen, in denen Sie die Reiseannullierung in der Hoffnung auf Genesung oder Genesung Ihrer Angehörigen verzögern. Der Schadensbericht und die Bescheinigung über die Behinderung müssen spätestens 5 Tage nach dem Datum der Stornierung an uns gesendet werden. Ein ärztliches Attest muss spätestens am Tag des eigentlichen Reiseantritts ausgestellt werden. Bescheinigungen von Sozialämtern sind nicht gültig. Ergänzend zu einem ärztlichen Attest kann eine Bescheinigung des Sozialamtes zur Bestätigung einer Krankmeldung mit Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Im Zusammenhang mit der Stornierung stellen wir Ihnen ein Schadensmeldeformular zur Verfügung.

  1. Die Gültigkeit des Stornoschutzes

Der Stornoschutz gilt nicht für

– Kosten, deren Erstattung über einen anderen Reiserücktrittsschutz oder eine andere Versicherung erfolgen kann.

– Kosten, die darauf zurückzuführen sind, dass der Reisende die Stornierung des Reisearrangements absichtlich hinauszögert.

– Krankheit, Unfall oder Verletzung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reiserücktrittsschutzes bekannt (diagnostiziert) ist.

– Stornogründe aufgrund von Schwangerschaft, Geburt, Alkohol und anderen berauschenden Mitteln, Schlaftabletten, Betäubungsmitteln.

  1. Schadensbericht

Tritt der Grund für die Stornierung ein, muss der Reisende das Reisearrangement unverzüglich stornieren und den von uns im Zusammenhang mit der Stornierung bereitgestellten Schadensbericht so schnell wie möglich ausfüllen.

– Alle Original-Reisedokumente.

– Ein ärztliches Attest muss als Originaldokument ausgestellt werden, wenn der Arzt: der Person von der Reise abrät, eine Diagnose stellt, einen Termin für die erste Untersuchung/Behandlung sowie den Termin der Untersuchung angibt, die den Arzt dazu veranlasst, nicht zu reisen Reisepass, die Adresse der Arztpraxis und eine Telefonnummer sowie der in Druckschrift aufgedruckte Name des Arztes durch einen Stempel. Das ärztliche Attest muss spätestens zu dem Datum, an dem die Reise hätte beginnen sollen, von einem zugelassenen und unparteiischen Arzt ausgestellt werden. Im Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde oder anderer Dokumente, die den Tod belegen können, beispielsweise von einem Pfarrer oder Kurator. Den Schadensbericht füllen Sie HIER aus

– Quittungen für das Reisearrangement.

– Polizeibescheinigungen und andere Dokumente, die wichtig sein können, wenn Schäden an der Wohnung entstanden sind.

Wenn der Reisende seine Ansprüche nicht innerhalb von fünf Tagen nach der Stornierung geltend macht, erfolgt keine Rückerstattung.

  1. Zahlung

Das Recht auf Rückerstattung entsteht, wenn der Reisende seine Verpflichtungen vollständig bezahlt hat, und danach wird über eine Rückerstattung entschieden. Dann ist die Zahlung an den Reisenden innerhalb von 14 Tagen fällig.

  1. Anwendbares Recht

Für den Reiserücktrittsschutz gilt schwedisches Recht.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an info@tripx.se oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, das Sie unter „Kontaktieren Sie uns hier“ auf der Website finden. Hier können Sie Ihre Schadensmeldung ausfüllen.